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VGH Bayern, 28.08.2009 - 11 CS 09.1919 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; unterbliebene fristgerechte Beschwerdebegründung; fehlender Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fuhrparkleiter bzw. Disponent eines Unternehmens als tauglicher Täter einer die Haltereigenschaft ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 11 CS 09.2265
Kein Zugang einer Beschwerdebegründung innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz …
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. August 2009 (Az. 11 CS 09.1919) ist gegenstandslos.Durch Beschluss vom 28. August 2009 (Az. 11 CS 09.1919) verwarf der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO als unzulässig, weil sie entgegen § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung begründet worden sei.